Trefferliste
- Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
A. Erläuterung Leistungen der Arbeitsverwaltung im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sind beim Gesamteinkommen nicht zu berücksichtigen. B. Rechtsgrundlage
- Abberufung (Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer)
A. Erläuterung (1) Ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer kann vor Ablauf der Amtszeit auf Antrag eines Betriebsrats oder von mindestens 1/5 der Wahlberechtigten durch Beschluss ...
- Abberufungsausschreiben
A. Erläuterung (1) Der Hauptwahlvorstand erlässt im Zusammenhang mit der Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von 4 Wochen ...
- Abbruch der Verhandlung - Einstellungsphase
A. Erläuterung (1) Werden Vertragsverhandlungen bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses abgebrochen, macht sich der Abbrechende auch dann nicht schadensersatzpflichtig, wenn er weiß, dass der andere ...
- Abendessen - Arbeitsentgelt
A. Erläuterung Das vom Arbeitgeber gewährte Abendessen ist dem Arbeitsentgelt (und zwar den laufenden Einnahmen) zuzurechnen. B. Rechtsgrundlage → § 14 Abs. 1 Satz 1 ...
- Abendessen - Einnahmen
A. Erläuterung (1) Der Vorteil eines vom Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt gewährten Abendessens ist in der Regel den steuerpflichtigen laufenden Einnahmen zuzurechnen. (2) Im Einzelfall ...
- Abendessen - Sachbezüge
A. Erläuterung Der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung ist seit dem 1.1.2011 auf monatlich 217 € festgesetzt; davon beträgt der ...
- Abfindung - Altersteilzeit
→ SV kompakt Altersteilzeit Tit. 3.7 Abfindungen
- Abfindung - Arbeitsentgelt
A. Erläuterung Eine Abfindung, die wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, ist kein Arbeitsentgelt . B. Rechtsprechung →BSG ...
- Abfindung - Vergütung
A. Erläuterung (1) Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist und die Kündigung rechtswirksam ist, dann hat der Arbeitnehmer — entgegen einer herrschenden Laienmeinung — in ...
- Abfindung (Beschäftigungsverhältnis) - Arbeitsentgelt
A. Erläuterung (1) Eine Abfindung bei Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses ist dem Arbeitsentgelt (und zwar den einmaligen Einnahmen) zuzurechnen. (2) Eine Abfindung, die wegen ...
- Abfindung (Beschäftigungsverhältnis) - Gesamteinkommen
A. Erläuterung Eine Abfindung bei Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses ist beim Gesamteinkommen nicht zu berücksichtigen, soweit sie den einkommensteuerfreien Einnahmen zuzurechnen ist und monatlich ...
- Abfindung (Betriebsrentenanwartschaft)
A. Erläuterung Eine Abfindung wegen unverfallbar gewordener Anwartschaften auf Betriebsrente ist dem Arbeitsentgelt (und zwar den einmaligen Einnahmen) zuzurechnen. B. Rechtsgrundlage → § 14 Abs ...
- Abfindung (Dienstwohnung)
A. Erläuterung Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die vorzeitige Räumung einer Dienstwohnung eine Entschädigung, so kann darin Arbeitslohn liegen. Eine solche Abfindung ist dem ...
- Abfindung (DRK-Schwestern)
A. Erläuterung (1) Für die Mitglieder der Schwesternschaften des DRK besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Altersversorgung beim Schwestern-Versicherungsverein des DRK. Die Beiträge für ...
- Abfindung (Lebensversicherung)
A. Erläuterung Eine Abfindung aus einer privaten Lebensversicherung ist beim Gesamteinkommen nicht zu berücksichtigen. B. Materialien → RdSchr. 08j Tit. 2.1.4.1
- Abfindung (Montanindustrie)
A. Erläuterung (1) Leistungen ausöffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer, die aus einem Betrieb der Montanindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ausgeschieden sind, sind ...
- Abfindung (steuerlich nicht begünstigte)
A. Erläuterung Eine steuerlich nicht begünstigte Abfindung ist dem Arbeitsentgelt (und zwar den einmaligen Einnahmen) zuzurechnen. B. Rechtsgrundlage → § 14 Abs. 1 Satz 1 ...
- Abfindung (tarifvertragliche Rationalisierungsschutzabkommen...
A. Erläuterung Eine Abfindung auf Grund eines tarifvertraglichen Rationalisierungsschutzabkommens ist kein Arbeitsentgelt . B. Rechtsgrundlage → § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV
- Abfindung (Versorgungsbezüge) - Gesamteinkommen
A. Erläuterung Eine Abfindung von Versorgungsbezügen auf Grund der Beamtengesetze ist beim Gesamteinkommen nicht zu berücksichtigen. B. Rechtsgrundlage → § 21 BeamtVG → § 48


