Pflegeversicherung und Pflegezeit
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.
Sie haben Fragen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Passende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
Meldung zur Sozialversicherung
Der Arbeitgeber meldet versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und gibt weitere Meldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellt.
Mehr erfahrenTipps zum rückenschonenden Heben und Tragen
Wer bei der Arbeit häufig Lasten zu heben hat, sollte besonders auf eine rückenschonende Arbeitsweise achten. Dabei gibt es einige Tipps zu beachten.
Mehr erfahrenMinijob- und Übergangsbereichsrechner
Der Minijob- und Übergangsbereichs-Rechner 2024 errechnet für Sie die aktuellen Bezüge für Minijobber und Beschäftigte im Übergangsbereich.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten