Meldung zur Sozialversicherung

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Meldung zur Sozialversicherung

Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle wichtigen Daten über die Versicherten. Die Meldungen sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar.

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  • Mann sitzt konzentriert am Computer.
    23.01.2024 | Elektronisches Meldeverfahren
    Nur zur Erinnerung: Spätestens bis zum 15. Februar haben Arbeitgeber die Jahresmeldungen für 2023 zu übermitteln.
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Für eine reibungslose Abwicklung der Sozialversicherung sind Meldungen unverzichtbar. Erst durch sie bekommen die Versicherungsträger Kenntnis von den relevanten Daten ihrer Versicherten. Die Broschüre informiert zu allen relevanten Aspekten.

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