Pflegeversicherung und Pflegezeit
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.
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Passende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
Meldung zur Sozialversicherung
Der Arbeitgeber meldet versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und gibt weitere Meldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellt.
Mehr erfahrenÜberblick: Ausbilden
Wer ausbildet, übernimmt Verantwortung und sichert sich fachlichen Nachwuchs für das eigene Unternehmen. Jede Ausbildung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Inhalte und Ablauf regeln.
Mehr erfahrenJAE-Rechner
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) die JAE-Grenze überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Mit dem JAE-Rechner berechnen Sie das JAE Ihrer Mitarbeitenden.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner
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