Altersteilzeit
Reduzierung der Arbeitszeit
Kernbestandteil der Altersteilzeit ist die Reduzierung der Arbeitszeit. Dabei kommt es auf die wöchentliche Arbeitszeit an, die mit dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbart war, höchstens jedoch die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vereinbarte Arbeitszeit. Bei der Durchschnittsberechnung wird die bisherige regelmäßige Arbeitszeit unabhängig von einer Regelung in einem Tarifvertrag festgestellt. Ferner werden auch Arbeitszeiten berücksichtigt, die über der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit lagen.
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Stand: 28.3.2018
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