AOK-Service Gesunde Unternehmen
Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz im Betrieb
Häufig werden betriebliche Gesundheitsangebote über Dienstvereinbarungen geregelt. Solche Dienstvereinbarungen sind "Regelwerke", die von jedem Beschäftigten im Betrieb eingesehen werden können. Sie beschreiben betriebliche Angebote und legen ihre Umsetzung verbindlich fest. So wird für alle Beteiligten Handlungssicherheit geschaffen.
In der Arbeitsstättenverordnung vom Oktober 2002 wurde das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz erstmals ausdrücklich per Verordnung festgeschrieben. Die Dienstvereinbarung "Nichtraucherschutz im Mustervertrieb" beschreibt beispielhaft, wie aktiver Nichtraucherschutz im Betrieb ausgestaltet werden kann.
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