Ermittlung der Umlagepflicht
Mit der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 bietet die AOK eine maßgeschneiderte Sicherungsmöglichkeit für Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) beschäftigen, und im Fall einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wirtschaftlich stark belastet würden. Bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl zählen einige Personengruppen – wie beispielsweise Auszubildende, Praktikanten oder schwerbehinderte Menschen – nicht mit. Neu ist bei der Entgeltfortzahlungsversicherung seit 1. Januar 2010, dass Anträge auf Erstattung der Aufwendungen für Arbeitgeber auch auf elektronischem Weg gestellt werden können – ab 2011 sogar gestellt werden müssen.
Ob Ihr Unternehmen am Erstattungsverfahren teilnimmt, können Sie mit diesem Umlagepflichtrechner ermitteln.
Füllen Sie dazu bitte alle vorgegebenen Felder aus.

Sie haben folgende Optionen
Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite.|Zur Kopfnavigation.|Zur Auswahl der Landes-AOK.|Zur Suche.|Zur Hauptnavigation.|Zur Skalier-Funktion.|Zum Beginn dieser Seite.




