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Was die neue DGUV Vorschrift 2 für Arbeitgeber bedeutet

Interview zur neuen Unfallverhütungsvorschrift mit Dieter Arnold, Mitglied des Vorstands und Leiter des Ressorts Nationale Zusammenarbeit beim Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI):

Frage 1: Die Vorschrift und das dazugehörige Informationsmaterial zur neuen DGUV Vorschrift 2 füllt etliche Seiten. Wie bewerten Sie grundsätzlich die neuen Unfallverhütungsvorschriften?

Antwort: Die neue DGUV Vorschrift 2 zeigt deutlich, dass Arbeitsschutz nur durch eine gezielte Präventionsarbeit in den Unternehmen und Verwaltungen erreichbar ist. Alle Forderungen nach einer "passgenauen" Vorschrift, die zu Beginn der Verhandlungen an die zuständigen Gremien gestellt worden sind, konnten mit der DGUV Vorschrift 2 erfüllt werden. Aus Sicht des VDSI stellt die DGUV Vorschrift 2 einen Paradigmenwechsel im Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Die Vorschrift fördert die Eigenverantwortung des Unternehmers, stärkt die Präventionsarbeit insgesamt und schafft Transparenz, welche Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz notwendig sind. Die DGUV Vorschrift 2 richtet sich an verschiedene Zielgruppen in den Unternehmen und den öffentlichen Verwaltungen – also an den Arbeitgeber, die Arbeitnehmervertretung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Sie fordert diese Zielgruppen auf, individuelle Programme im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erarbeiten und umzusetzen.

Frage 2: Flexibilisierung und mehr Eigenverantwortung für Unternehmen hören sich prinzipiell gut an. Wie aber schätzen Sie die Bereitschaft gerade auch von kleineren Unternehmen ein, sich mit den neuen Anforderungen intensiv auseinanderzusetzen?

Antwort: Die DGUV Vorschrift 2 geht auf viele Wünsche ein, die in der Vergangenheit immer wieder von den Unternehmern formuliert worden sind. Dazu gehört auch der Wunsch nach Harmonisierung. So gibt es ab sofort nur noch eine Vorschrift, die sowohl für Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung gilt. Die DGUV Vorschrift 2 berücksichtigt alle Unternehmensgrößen vom Kleinstbetrieb bis zum Großkonzern. Der VDSI geht davon aus, dass die DGUV Vorschrift 2 den Unternehmen und Verwaltungen neue Impulse in der Präventionsarbeit verleihen wird. Die Gewinner werden die Unternehmen und deren Mitarbeiter sein. Die Unternehmen wissen, dass es sich nicht lohnt, ihr Engagement im Arbeitsschutz zu verringern. Präventionsarbeit verursacht in den Unternehmen keine Kosten, sondern sie stellt eine nachhaltige Investition dar. So haben die Unfallversicherungsträger ihre Aufwendungen allein für das Jahr 2009 auf 13,2 Milliarden Euro beziffert. Diese Summe ist von den Unternehmen und Verwaltungen aufzubringen.

Frage 3: Die neuen Vorschriften stellen das kooperative Handeln von Unternehmern, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit heraus. Wie lässt sich das in der Praxis möglichst effektiv organisieren?

Antwort: Die alten Unfallverhütungsvorschriften sahen weitestgehend feste Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt vor. Dies hatte zur Folge, dass den Beratungsleistungen dieser beiden Experten in vielen Betrieben und Verwaltungen zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Die neue DGUV Vorschrift 2 verfolgt nun ein anderes Ziel. Die Einsatzzeiten sind nicht mehr das Resultat starrer Vorgaben, sondern einer betriebsspezifischen Betrachtung, so wie es die flexible Arbeitswelt auch erfordert. Konkret sieht die DGUV Vorschrift 2 eine Grundbetreuung vor, die eine gemeinsame Betreuungszeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes umfasst. Dabei dürfen bestimmte Mindestbetreuungszeiten für beide Experten nicht unterschritten werden. Künftig muss schon bei der Ermittlung der Grundbetreuung eine betriebliche Aufgabenzuordnung zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt erfolgen. Die Aufgabenzuordnung und die damit festgelegten Einsatzzeiten werden mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart und – sofern vorhanden – der Arbeitnehmervertretung zur Zustimmung vorgelegt.

Frage 4: Was empfehlen Sie kleinen und mittleren Unternehmen, in nächster Zeit in Sachen Arbeitssicherheit zu unternehmen?

Antwort: In kleinen und mittelständischen Unternehmen, die mehr als zehn, aber weniger als fünfzig Mitarbeiter haben, hat der Unternehmer die Wahl, ob er sich für das Unternehmermodell oder die sogenannte Regelbetreuung entscheidet. Beim Unternehmermodell qualifiziert die zuständige Berufsgenossenschaft den Unternehmer in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Unternehmer legt im Anschluss an diese Qualifizierungsmaßnahme eine Prüfung ab. Bei der Regelbetreuung wird der Unternehmer in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beraten und betreut. Anschließend wird – sofern das noch nicht geschehen ist – die nach dem Arbeitsschutzgesetz geforderte Gefährdungsanalyse erstellt. Auf der Grundlage dieser Gefährdungsanalyse werden die erforderlichen Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz festgelegt und umgesetzt.

Redaktionsschluss: 12.05.2011

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