Altersteilzeit
Altersrente
Arbeitnehmer, die mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben, haben Anspruch auf Altersrente. Die Rentenhöhe wird allerdings gemindert, wenn Arbeitnehmer vor Vollendung des für den Anspruch auf Regelaltersrente maßgebenden Lebensjahres eine Altersrente beziehen wollen.
Diese Rentenminderung können Arbeitnehmer durch die zusätzliche Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Details teilen die Rentenversicherungsträger auf Anfrage mit.
Aus der Differenz zwischen der Rentenhöhe als abschlagsfreie Rente und der Rentenhöhe bei vorzeitigem Rentenbezug errechnet sich die Höhe des Rentenabschlags. Übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlungen für den Ausgleich der Rentenminderung, ist die Hälfte der Beiträge steuerfrei.
Interessanter Link in PRO online
Tipp
Als registrierter Nutzer steht Ihnen zusätzlich die umfangreiche Datenbank SozialVersicherung kompakt unter ProOnline zur Verfügung. Einfach über Login für den exklusiven Bereich anmelden!
Stand: 01.01.2013
Kontakt
Kostenfreie Hotline
AOK-Service-Telefon
0800 2650800 (kostenfrei)
Aus dem Ausland erreichbar
Tel.: +49 331 2772-1111
(zum Tarif des ausländischen Telefonanbieters)
Broschüre Altersteilzeit
Umfassende Informationen zur Altersteilzeit.


