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Die reduzierte beitragspflichtige Einnahme wird nach folgender Formel ermittelt:

F × 450 + ([850 / 850 – 450] – [450 / 850 – 450] x F) x
(AE − 450)

Dabei ist "AE" das Arbeitsentgelt und "F" der Faktor, der sich ergibt, wenn der Wert 30 % durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (39,45 % für 2013) geteilt wird. Der Wert F beträgt seit dem 1.1.2013 daher 0,7605.

Die vorstehende Formel lässt sich im Kalenderjahr 2012 wie folgt vereinfachen:

1,2694375 × AE − 229,021875

Beispiel

Ein Arbeitnehmer erzielt im April 2013 ein Bruttoarbeitsentgelt von 650 Euro.

Berechnung:

1,2694375 x 650,00 − 229,021875 = 596,11 Euro.

Der Arbeitnehmeranteil wird für alle Versicherungszweige aus 596,11 Euro berechnet. Der Arbeitgeberanteil wird aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt von 650 Euro berechnet.

Stand: 03.01.2013

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