Beiträge
Übermittlung des Beitragsnachweises
Für die Abgabe des Beitragsnachweises gilt ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt. Dieser muss der Einzugsstelle spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen, also um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.
Nur durch eine frühzeitige Übermittlung können die sich an die Übermittlung anschließenden verwaltungsinternen Abläufe rechtzeitig und vollständig erledigt werden. In 2013 gelten folgende Fälligkeitstermine beziehungsweise sich daraus ergebende späteste Einreichungstermine für den Beitragsnachweis:
Fälligkeit der Beiträge 2013
Beitragsmonat 2013 | Termine für den Beitragsnachweis (2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beitragsgutschrift) | Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag) |
|---|---|---|
Januar | 25.01.2013 | 29.01.2013 |
Februar | 22.02.2013 | 26.02.2013 |
März | 22.03.2013 | 26.03.2013 |
April | 24.04.2013 | 26.04.2013 |
Mai | 24.05.2013/ | 28.05.2013/ |
Juni | 24.06.2013 | 26.06.2013 |
Juli | 25.07.2013 | 29.07.2013 |
August | 26.08.2013 | 28.08.2013 |
September | 24.09.2013 | 26.09.2013 |
Oktober | 24.10.2013/ | 28.10.2013/ |
November | 25.11.2013 | 27.11.2013 |
Dezember | 19.12.2013 | 23.12.2013 |
* Aufgrund des nicht bundeseinheitlichen Feiertages richtet sich dieser Termin nach dem Sitz der Einzugsstelle. Der spätere Fälligkeitstermin gilt für Bundesländer, in denen der 30. Mai 2013 kein Feiertag ist.
** Aufgrund des nicht bundeseinheitlichen Feiertages richtet sich dieser Termin nach dem Sitz der Einzugsstelle. Der spätere Fälligkeitstermin gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober 2013 kein Feiertag ist.
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