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Beiträge

Übermittlung des Beitragsnachweises

Für die Abgabe des Beitragsnachweises gilt ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt. Dieser muss der Einzugsstelle spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen, also um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.

Nur durch eine frühzeitige Übermittlung können die sich an die Übermittlung anschließenden verwaltungsinternen Abläufe rechtzeitig und vollständig erledigt werden. In 2013 gelten folgende Fälligkeitstermine beziehungsweise sich daraus ergebende späteste Einreichungstermine für den Beitragsnachweis:

Fälligkeit der Beiträge 2013

Beitrags­monat 2013

Termine für den Beitrags­nach­weis (2 Arbeits­tage vor Fällig­keit der Beitrags­gut­schrift)

Fällig­keits­tag (dritt­letz­ter Bank­ar­beits­tag)

Januar

25.01.2013

29.01.2013

Februar

22.02.2013

26.02.2013

März

22.03.2013

26.03.2013

April

24.04.2013

26.04.2013

Mai

24.05.2013/
27.05.2013*

28.05.2013/
29.05.2013*

Juni

24.06.2013

26.06.2013

Juli

25.07.2013

29.07.2013

August

26.08.2013

28.08.2013

September

24.09.2013

26.09.2013

Oktober

24.10.2013/
​25.10.2013**

28.10.2013/
​29.10.2013**

November

25.11.2013

27.11.2013

Dezember

19.12.2013

23.12.2013

* Aufgrund des nicht bundeseinheitlichen Feiertages richtet sich dieser Termin nach dem Sitz der Einzugsstelle. Der spätere Fälligkeitstermin gilt für Bundesländer, in denen der 30. Mai 2013 kein Feiertag ist.

** Aufgrund des nicht bundeseinheitlichen Feiertages richtet sich dieser Termin nach dem Sitz der Einzugsstelle. Der spätere Fälligkeitstermin gilt für Bundesländer, in denen der 31. Oktober 2013 kein Feiertag ist.

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0800 2650800 (kostenfrei)

Aus dem Ausland erreichbar
Tel.: +49 331 2772-1111
(zum Tarif des ausländischen Telefonanbieters)

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