Die Künstlersozialversicherung
Beitragsüberwachung und -prüfung
Die Zuständigkeit für die Durchführung von Betriebsprüfungen ist aufgeteilt:
- Für die Zeit seit Juli 2007 überwacht die KSK die Zahlung der Künstlersozialabgabe bei den Unternehmen ohne Beschäftigte und den Ausgleichsvereinigungen.
- Die Träger der Rentenversicherung kontrollieren im Rahmen ihrer Prüfungen bei den Arbeitgebern die Entrichtung der Künstlersozialabgaben.
Die Beitragsüberwachung kann schriftlich oder als Außenprüfung durchgeführt werden. Geprüft werden (gegebenenfalls stichprobenartig) die Verhältnisse, die für die Feststellung der Abgabepflicht und die Höhe der Künstlersozialabgabe (Abgabegrundlagen) maßgeblich sind.
Die Außenprüfung findet in den Geschäftsräumen des abgabepflichtigen Unternehmens statt und wird mindestens 14 Tage zuvor schriftlich angekündigt. Wenn alle Beteiligten zustimmen, kann die Prüfung im Haus eines Bevollmächtigten (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt) des Unternehmens erfolgen.
Stand: 12.12.2012
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Broschüre Künstlersozialabgabe
Überblick über die Zusammenhänge der Künstlersozialversicherung und -abgabe.


