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ELENA-Verfahren

Beim ELENA-Verfahren sollten Daten, die die Behörden zur Leistungsgewährung benötigen, elektronisch übermittelt werden. Die bescheinigenden Arbeitgeber sollte dies davon entlasten, Papierbescheinigungen ausfüllen zu müssen. Seit Januar 2010 wurden die Daten monatlich an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) geschickt. Der Datenabruf durch die Behörden sollte am 1.1.2012 starten.

ELENA war von Anfang an starker datenschutzrechtlicher Kritik ausgesetzt. Dies hatte bereits zu einer Modifizierung des Datensatzes geführt.

Am 18.7.2011 hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitgeteilt, dass das ELENA-Verfahren schnellstmöglich eingestellt werden sollte.

Inzwischen wurde das ELENA-Verfahren durch das Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes komplett aufgehoben. Seit 3.12.2011 besteht für den Arbeitgeber keine Meldepflicht mehr. Die gespeicherten Daten werden sukzessive vollständig gelöscht.

Um die bisher vorhandenen Strukturen von ELENA weiter zu nutzen und zu entwickeln, wurde vom BMAS eine Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung des SV-Meldeverfahrens unter dem Namen OMS (Optimierung des Meldeverfahrens) gestartet.

Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit das Projekt BEA (Bescheinigungen von Arbeitgebern elektronisch annehmen) ins Leben gerufen. Auch hier ist die Einbindung in das bestehende SV-Meldeverfahren vorgesehen.  Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses soll die Arbeitsbescheinigung elektronisch übermittelt werden.

Geplant ist eine Pilotierung ab Juli 2013. Die Freigabe für die Arbeitgeber ist bei freiwilliger Nutzung für den 1.1.2014 vorgesehen.

Stand: 01.01.2013

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