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Meldungen

Jahresmeldung

Für alle am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig oder geringfügig entlohnt Beschäftigten erstellt der Arbeitgeber bis spätestens 15. April des Folgejahres eine Jahresmeldung. Sie enthält den Zeitraum der Beschäftigung im vergangenen Jahr sowie die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Beispiel

Stefan Sailer ist seit dem 15.4.2013 unbefristet als Bürokaufmann beschäftigt.

Für die Beschäftigungszeit vom 15.4. bis 31.12.2013 wird für Herrn Sailer eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "50" an die AOK übermittelt.

Beispiel

Wegen einer Arbeitsunfähigkeit war für Herrn Heinze zum 12.5.2013 eine Unterbrechungsmeldung notwendig. Die Arbeit hat er am 19.7.2013 wieder aufgenommen.

Mit der Jahresmeldung ist das Arbeitsentgelt aus der Zeit vom 19.7. bis 31.12.2013 an die AOK zu melden.

Wurde für die Zeit bis zum Jahreswechsel bereits eine Unterbrechung gemeldet oder zum 31. Dezember eine Abmeldung (z. B. wegen einer Änderung des Versiche­rungsverhältnisses) vorgenommen, entfällt die Jahresmeldung.

Beispiel

Frau Bergmann scheidet wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum 31.12.2013 aus der Krankenversicherungspflicht aus.

Zum 31.12.2013 sind daher eine Abmeldung mit dem Abgabegrund "32" und eine Anmeldung zum 1.1.2014 mit dem Abgabegrund "12" zu erstatten. Eine Jahresmeldung entfällt in diesem Fall.

Stand: 01.01.2013

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