Meldungen
Beitragsgruppen
Der Beitragsgruppenschlüssel besteht aus vier Stellen:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Für freiwillige Mitglieder in der Krankenversicherung trifft die Kennzeichnung mit der Beitragsgruppe "9" zu, sofern der Arbeitgeber für sie die Beiträge zur Krankenversicherung als sogenannter Firmenzahler abführt.
Wurden bis zum 31. Dezember 2007 erstmals zuvor arbeitslose Arbeitnehmer – die das 55. Lebensjahr vollendet hatten – eingestellt, sind diese von der Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung befreit. Im Meldeverfahren gilt zur Arbeitslosenversicherung (3. Stelle) dann der Beitragsgruppenschlüssel "2".
Für beschäftigte Praktikanten gilt aktuell: Ist ihr Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet und haben sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld, melden Arbeitgeber sie mit dem Personengruppenschlüssel "105" in Kombination mit dem Beitragsgruppenschlüssel "3" zur Krankenversicherung an. Dies haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung in ihrem Besprechungsergebnis vom 18./19.Mai 2009 (PDF-Datei, 359 KB) festgelegt.
Beitragsgruppe Krankenversicherung (1. Stelle)
Krankenversicherung | Beitragsgruppenschlüssel |
|---|---|
Kein Beitrag | 0 |
Allgemeiner Beitrag | 1 |
Ermäßigter Beitrag | 3 |
Beitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 4 |
Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung | 5 |
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 6 |
Freiwillige Krankenversicherung (Firmenzahler) | 9 |
Beitragsgruppe Rentenversicherung (2. Stelle)
Rentenversicherung | Beitragsgruppenschlüssel |
|---|---|
Kein Beitrag | 0 |
Voller Beitrag | 1 |
Halber Beitrag | 3 |
Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte | 5 |
Beitragsgruppe Arbeitslosenversicherung (3. Stelle)
Arbeitslosenversicherung | Beitragsgruppenschlüssel |
|---|---|
Kein Beitrag | 0 |
Voller Beitrag | 1 |
Halber Beitrag | 2 |
Beitragsgruppe Pflegeversicherung (4. Stelle)
Pflegeversicherung | Beitragsgruppenschlüssel |
|---|---|
Kein Beitrag | 0 |
Voller Beitrag | 1 |
Halber Beitrag | 2 |
Stand: 01.01.2013
Kontakt
Kostenfreie Hotline
AOK-Service-Telefon
0800 2650800 (kostenfrei)
Aus dem Ausland erreichbar
Tel.: +49 331 2772-1111
(zum Tarif des ausländischen Telefonanbieters)
Broschüre Meldungen
Umfassende Informationen zum maschinellen Meldeverfahren.
sv.net
Meldungen und Beitragsnachweise einfach erstellen.



