Meldungen
Angaben zur Unfallversicherung
Notwendige Angaben
Folgende Daten müssen Arbeitgeber jetzt zusätzlich melden:
- Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
- Mitgliedsnummer des Betriebes
- Gefahrtarifstelle und Betriebsnummer
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
- Höchstjahresarbeitsverdienst
- Mindestarbeitsverdienst
- SFN-Zuschläge
- Fiktive Gefahrtarifstelle
Kurzfristig Beschäftigte
Durch die Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens um die Daten für die Unfallversicherungsträger müssen Arbeitgeber auch in Entgeltmeldungen von kurzfristig Beschäftigten das unfallversicherungspflichtige Arbeitsentgelt eintragen. Das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt ist jedoch weiterhin mit "000000" anzugeben.
Arbeitsstunden
In den Entgeltmeldungen müssen die Arbeitgeber für die Träger der Unfallversicherung die geleisteten Arbeitsstunden angeben.
Stornierung und Korrektur von Meldungen
Bei einer Korrektur storniert der Arbeitgeber immer den gesamten Inhalt der Meldung und gibt ihn neu an. Diese Regelung gilt auch, wenn nur Angaben zur Unfallversicherung korrigiert werden müssen.
Stand: 01.01.2013
Kontakt
Kostenfreie Hotline
AOK-Service-Telefon
0800 2650800 (kostenfrei)
Aus dem Ausland erreichbar
Tel.: +49 331 2772-1111
(zum Tarif des ausländischen Telefonanbieters)
Broschüre Meldungen
Umfassende Informationen zum maschinellen Meldeverfahren.
sv.net
Meldungen und Beitragsnachweise einfach erstellen.



