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Geschäftsberichte

Instrument einer aktiven Finanzkommunikation

Mit dem 2007 in Kraft getretenen Gesetz über das elektronische Unternehmensregister hat der Gesetzgeber die Offenlegungspflichten von Unternehmen strenger gefasst: Versäumnisse werden nunmehr von Amts wegen geahndet.

Dies hat einen neuen Trend hervorgerufen: Immer mehr nicht börsennotierte Unternehmen veröffentlichen Geschäftsberichte, obwohl sie es eigentlich gar nicht tun müssten. Wer mit einem Geschäftsbericht eine aktive Finanzkommunikation betreibt und ein Höchstmaß an Transparenz unter Beweis stellt, verschafft sich auch eine bessere Verhandlungsposition gegenüber seinen (potenziellen) Kreditgebern. Denn ein aussagekräftiger Geschäftsbericht kann sich positiv auf das Rating auswirken und somit die Kreditwürdigkeit des Unternehmens erhöhen.

Was aber sollte der Geschäftsbericht beinhalten und was nicht, damit er zu einer Visitenkarte des Unternehmens wird, aber eben auch mit Blick auf Kreditverhandlungen mit Banken einen positiven Eindruck hinterlässt?

Das auf die Bereiche Wirtschaft und Finanzen spezialisierte Beratungsunternehmen ergo Kommunikation hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Wirtschafts­prüfungs­gesell­schaft PKF Fasselt Schlage Lang und Stolz zum zweiten Mal nach 2009 den von ihnen ins Leben gerufenen "private publ!c Award" für den besten Geschäftsbericht von nicht börsennotierten Familien- beziehungsweise Stiftungsunternehmen vergeben. Mit Unterstützung durch renommierte Partner wie Morgan Stanley Bank, Roland Berger Strategy Consultants, der Zeppelin Universität Friedrichshafen und der Wirtschafts- und Finanzzeitung "Handelsblatt" wurden im Rahmen des "private publ!c Award" die Geschäftsberichte der 240 umsatzstärksten deutschen Familien- und Stiftungsunternehmen eingehend unter die Lupe genommen.

Redaktionsschluss: 20.05.2011

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