AOK
Baden-WürttembergBayernBremen-BremerhavenHssenNiedersachsenMecklenburg-VorpommernBerlinBrandenburgSchleswig-HolsteinWestfalen-LippeThüringenSachsenHamburgRheinlandRheinland-PfalzSaarlandSachsen-Anhalt

Willkommen bei Ihrer AOK für Unternehmen

Schrift anpassen:A-AA+

Pfadnavigation

Hauptinhalt

Entgeltbescheinigung Krankengeld Kind

Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes

Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen Erkrankung ihres Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist es erforderlich, dass Arbeitgeber die an Arbeitnehmer gezahlten Entgelte und die geleisteten Arbeitsstunden detailliert im Formular "Entgeltbescheinigung" eintragen. Gleichzeitig ist zu erklären, ob der Beschäftigte bei Erkrankung seines Kindes Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit hat, da insoweit der Anspruch auf Kinderkrankengeld ruht.

Wir haben die Formulare im PDF-Format für Sie bereitgestellt. Zum Anschauen von PDF-Dateien benötigen Sie den "Adobe Acrobat Reader". Sie können dieses kostenlose Programm hier herunterladen.

Marginalinhalt

Wir wollen Sie so, wie Sie sind

Null Zusatzbeitrag

Kein Zusatzbeitrag
Mitglied werden

Kostenfreie Hotline

AOK-Service-Telefon
0800 2651199 (kostenfrei)

Aus dem Ausland erreichbar
Tel.: +49 331 2772-1111
(zum Tarif des ausländischen Telefonanbieters)

sv.net

Logo sv.net

Meldungen und Beitragsnachweise einfach erstellen.

Logo aok24

neu & nützlich

Frau, die in ein Megaphon spricht

Bücher und Software zu "Personal und Management" und "Gesundheitsschutz und Sicherheit".

Logo AOK-Service hoch drei