Meldungen

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Computertastatur

Die Sozialversicherungsträger benötigen die Daten aus Meldungen, um Versicherungskonten zu führen und Leistungsansprüche feststellen zu können. Zu diesem Zweck gibt es ein einheitliches Verfahren für Meldungen, das im Wesentlichen in der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) geregelt ist. Annahmestellen für die Meldungen sind die zuständigen Krankenkassen, bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale.

Für Meldungen und Beitragsnachweise ist die elektronische Datenübertragung mittels systemgeprüfter Programme oder entsprechender Ausfüllhilfen an die Einzugsstellen gesetzlich vorgeschrieben.