Magazin

Mit dem AOK-Arbeitgeber-Mediensystem – bestehend aus Magazin, Fachbroschüren, Newsletter, Seminar- und Online-Seminarangeboten – informiert die AOK kompetent und praxisnah zu Fragen rund um Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit.

gesundes unternehmen – die AOK-Magazine für Arbeitgeber

Mit den Magazinen gesundes unternehmen informiert die AOK Arbeitgeber Unternehmen rund um die Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Als besonderen Service für das Personal- und Lohnbüro befindet sich in der Mitte der Magazine ein herausnehmbarer Teil mit Fachinformationen zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen.

Das Arbeitgebermagazin der AOK Rheinland/Hamburg in zwei Varianten

Das Arbeitgebermagazin der AOK Rheinland/Hamburg erscheint in zwei Varianten: Zusätzlich zu der klassischen Ausgabe gibt es ein eigenes Magazin für kleine Unternehmen. So erhalten alle Arbeitgeber genau die Informationen, die für sie relevant sind und die sie noch gezielter bei den Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit unterstützen.

Bleiben Sie weiterhin gut informiert – mit dem Magazin, das optimal zu Ihnen passt.

Magazin für kleine, mittlere und große Unternehmen – 2/2024

Für mehr Fitness während der Arbeit
Nicht nur Sport in der Freizeit, auch Bewegung im Alltag ist wichtig. Führungskräfte, die ihr Team zu mehr Fitness motivieren, fördern die Gesundheit und Ausgeglichenheit ihrer Mitarbeitenden. Dafür reichen häufig schon regelmäßiges Treppensteigen oder Dehnübungen am Arbeitsplatz. Mehr kreative Ideen für körperliche Aktivitäten bietet Ihnen die Titelgeschichte von gesundes unternehmen.

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Magazin für kleinere Unternehmen – 2/2024

Beschäftigte zu Bewegung motivieren
Nicht nur Sport in der Freizeit, auch Bewegung im Alltag ist wichtig. Ob Treppensteigen oder Dehnübungen am Arbeitsplatz: Arbeitgeber, die die Team-Fitness fördern, profitieren von gesunden, ausgeglichenen Mitarbeitenden, die leistungsfähiger und seltener krank sind. Welche kreativen Ideen auch in kleineren Unternehmen für mehr körperliche Aktivität sorgen, erfahren Sie in der Titelgeschichte von gesundes unternehmen.

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personal wissen – 2/2024

Infoservice zu SV und Recht
Im Magazin finden Sie speziell für das Personal- und Lohnbüro einen herausnehmbaren Innenteil zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen. Die Themen:

  • Recruiting im Ausland: Mehr Fachkräfte durch Chancenkarte
  • Pflegeversicherung: Digitaler Nachweis von Elterneigenschaft und Kinderzahl
  • Grenzgänger: Homeoffice bei Wohnsitz im EU-Ausland
  • Privat versicherte Beschäftigte: Beitragszuschuss bei Rentenbezug

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BGF-Poster – 2/2024

Mit Allergien am Arbeitsplatz umgehen
Wer unter allergischen Reaktionen leidet, kann während der Arbeit oft nicht mehr die volle Leistung bringen. Deshalb empfiehlt es sich für Arbeitgeber, passende Maßnahmen anzuwenden: den Arbeitsplatz adäquat lüften und reinigen, Schutzkleidung anbieten oder sich über Zusatzstoffe im Kantinenessen informieren. Auf unserem Poster erhalten Sie Infos und Tipps, wie Sie und Ihr Team am besten auf allergisch Reagierende Rücksicht nehmen.

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Wir be­nö­ti­gen für die Be­ar­bei­tung Ih­rer An­fra­ge ei­ni­ge per­sön­li­che An­ga­ben. Die­se Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­fel­der ein­ge­rich­tet (*).

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Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se ein­schließ­lich Ih­rer E‑Mail-Ad­res­se zur Zu­sen­dung ei­ner Be­stä­ti­gungs­mail und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung. All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/rh/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Rhein­land/​Ham­burg, Ka­ser­nen­stra­ße 61, 40213 Düs­sel­dorf, oder an un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten un­ter datenschutz@rh.aok.de.

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