Bürgerentlastungsgesetz

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Bürgerentlastungsgesetz

Ab dem 1.1.2010 erleichtert der Gesetzgeber die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Steuererklärung.

Grundsätzlich gilt, dass vom 1.1.2010 an alle von Ihnen selbst getragenen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich abzugsfähig sind.

Für die Übermittlung der von Ihnen getragenen Beiträge zur steuerlichen Berücksichtigung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen wird die Steuer-Identifikationsnummer sowie Ihre Einwilligung benötigt.

Bürgerentlastungsgesetz

Was bedeutet das für Sie ?

Zahlen Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst, das heißt Sie sind als Selbständiger, Existenzgründer oder als Rentner freiwillig in der AOK SAN versichert, gehören zu den Studenten, Praktikanten oder haben eine Pflegeversicherung oder eine Anwartschaft in unserer Krankenkasse abgeschlossen, dann erfolgt die Übermittlung der geleisteten Beiträge durch die AOK SAN als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beziehen Sie im Kalenderjahr 2010 Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Krankengeld oder Verletztengeld, übernimmt die AOK für Sie auch die Übermittlung der Beiträge an die  Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

Bestand Ihre Versicherung in unserer Krankenkasse bereits vor dem 01.01.2010 werden wir für Sie die benötigte Steuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern anfordern und zu Beginn des Jahres 2011 (bis zum 28.02.) die Höhe der von Ihnen gezahlten Beiträge übermitteln. Sie brauchen dafür nichts weiter zu tun.

Ebenfalls Anfang 2011 erhalten Sie dann eine Bescheinigung über die übermittelten Beiträge für Ihre Unterlagen.
Möchten Sie nicht, dass Ihre Beiträge maschinell an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt werden, haben Sie die Möglichkeit des Widerspruchs.

Dann erhalten Sie nach Ablauf des Kalenderjahres Ihre Bescheinigung über die gezahlten Beiträge im Jahr 2010 zur Vorlage beim Finanzamt. 

Sind Sie in diesem Jahr Mitglied unserer Krankenkasse geworden und zahlen Ihre Beiträge selbst, werden wir Sie im 3. Quartal 2010 schriftlich darum bitten, uns Ihre Steueridentifikationsnummer mitzuteilen sowie die Einwilligung zur Datenübermittlung zu erteilen. Wir werden dann auch für Sie die Übermittlung der Beiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vornehmen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter unserer Servicehotline Tel. 0180 2 26 57 26 (0,06 Euro/Anruf aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 Euro/Minute) zur Verfügung,