Fristenrechner

Der AOK-Fristenrechner (oder auch Fristenkalender) ist ein Hilfsmittel für die Personalarbeit und Gehaltsabrechnung. Er zeigt auf einen Blick Fristen für Mutterschutz, Elternzeit, Entgeltfortzahlung, Krankengeld oder Melderecht.

Was der Fristenrechner für Sie berechnet

Der Fristenrechner Ihrer AOK gibt Ihnen unter anderem Antwort auf folgende Fragen:

  • Wann beginnt die Schutzfrist für eine schwangere Mitarbeiterin?
  • Wann muss die Entgeltbescheinigung für die Berechnung des Krankengeldes bei der Krankenkasse eingereicht werden?
  • Wann muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung an- beziehungsweise abgemeldet werden?
  • In welchem Zeitraum muss Mutterschaftsgeld gezahlt werden?
  • Wann endet die Frist für die Entgeltfortzahlung im konkreten Fall einer Arbeitsunfähigkeit?

So nutzen Sie den Fristenrechner

Bitte klicken Sie im Kalender den Tag an, für den die Fristen berechnet werden sollen. Das aktuelle Datum ist jeweils voreingestellt.

1. Ereignistag einstellen

Monat und Jahr und dann den Tag auswählen
MoDiMiDoFrSaSo

Alle Angaben ohne Gewähr

2. Relevante Fristen anklicken

3. Beschreibung der jeweiligen Frist

Wählen Sie bitte eine Frist aus, um hier die passende Beschreibung zu erhalten.

Wie funktioniert der Fristenrechner?

Sie wählen lediglich den Ereignistag im Kalender aus. Dann erhalten Sie im Fristenrechner die relevanten Fristen auf einen Blick. 

Praktisch: Mit einem Klick auf die entsprechende Frist erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung, für welches Ereignis die Frist gilt und was zu beachten ist. Bitte beachten Sie: Der Ereignistag muss zur Frist addiert werden.

Welche Rolle spielt der Ereignistag?

Bitte beachten Sie: Der Fristenkalender berechnet Fristen ohne Ereignistag. Das ist der Tag, an dem ein für die Sozialversicherung relevantes Ereignis eintritt, zum Beispiel der erste Tag einer Beschäftigung. Die Dauer der jeweiligen Frist wird also dem Ereignistag hinzugerechnet.

  • Ist für den Anfang einer Frist ein in den Tag fallendes Ereignis maßgebend, so wird bei der Fristenberechnung der Tag nicht mitgerechnet, in den dieses Ereignis fällt.
  • Ist hingegen der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet.

Das bedeutet zum Beispiel für die Berechnung der Entgeltfortzahlungsfristen:

  • Die Arbeitsunfähigkeit ist bereits vor Beginn der Arbeit eingetreten: Der Ereignistag ist der Tag vor dem ersten Arbeitsunfähigkeitstag.
  • Der Arbeitnehmer hat am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet: Der Ereignistag entspricht dem ersten Arbeitsunfähigkeitstag.
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