Fristenkalender

Bitte klicken Sie im Kalender den Ereignistag an, für den die Fristen berechnet werden sollen. Voreingestellt ist jeweils das aktuelle Datum.
Bitte beachten Sie:
Der Fristenkalender berechnet Fristen ohne Ereignistag. Um die Dauer der Entgeltfortzahlung korrekt zu berechnen, beachten Sie bitte den gesonderten Hinweis zum Ereignistag in der Beschreibung.
Eine Beschreibung zu der einzelnen Frist erhalten Sie, wenn Sie die entsprechende Frist anklicken.
1. Ereignistag einstellen
Monat und Jahr auswählen und
dann den Tag anklicken
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 1 | 2 | 3 | 4 |
Alle Angaben ohne Gewähr
2. Relevante Fristen anklicken
| tipp1 | 8 Wochen: | Montag 19.12.2011 |
|---|---|---|
| tipp2 | 7 Wochen: | Montag 26.12.2011 |
| tipp3 | 6 Wochen: | Montag 02.01.2012 |
| Datum: | 13.02.2012 | |
| tipp11 | 1 Woche: | Montag 20.02.2012 |
| tipp12 | 2 Wochen: | Montag 27.02.2012 |
| tipp13 | 3 Wochen: | Montag 05.03.2012 |
| tipp14 | 4 Wochen: | Montag 12.03.2012 |
| tipp15 | 6 Wochen: | Montag 26.03.2012 |
| tipp16 | 8 Wochen: | Montag 09.04.2012 |
| tipp17 | 12 Wochen: | Montag 07.05.2012 |
| tipp18 | 78 Wochen: | Sonntag 11.08.2013 |
3. Beschreibung der jeweiligen Frist
Entgeltfortzahlung
Höchstdauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit. Der Ereignistag (= Tag an dem die Arbeit teilweise wegen Arbeitsunfähigkeit [AU] ausgefallen ist) wird nicht mitgerechnet. Ist bereits am ersten Tag der AU die Arbeit vollständig ausgefallen, wird dieser Tag eingerechnet und das Fristende ist entsprechend einen Tag früher.
Anmeldung
Meldung über den Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im maschinellen Verfahren.
Meldung über den Beginn einer geringfügigen Beschäftigung. Der Ereignistag (= Tag des Beginns der Beschäftigung) wird nicht mitgerechnet. *
Abmeldung
Meldung über das Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Meldung über das Ende einer geringfügigen Beschäftigung. Der Ereignistag (= letzter Tag des Beschäftigungsverhältnisses) wird nicht mitgerechnet. *
* Die Meldefristen verlängern sich auf den nächsten Werktag, wenn das Ende auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag fällt. Die Meldungen haben spätestens zu diesem Termin zu erfolgen, grundsätzlich aber bereits mit der nächsten Lohn- bzw. Gehaltsabrechung.
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