AOK-Gehaltsrechner-App 2013

Die App für iPhone und Android
Flexibel einsetzbar, unabhängig von Zeit und Ort: Die neue kostenlose AOK-Gehaltsrechner-App 2013 gibt es als App für Ihr Apple iPhone, iPad und iPod Touch sowie als Android-Version für Ihr Smartphone – mit allen komfortablen Funktionen wie auf dem AOK-Arbeitgeberportal im Internet.
Die AOK-Gehaltsrechner-App 2013 können Sie auf Ihrem iPhone, iPad und iPod Touch oder jedem gängigen Smartphone jederzeit und überall nutzen – ohne Verbindung zum Internet.
Die AOK-Gehaltsrechner-App zeigt Arbeitgebern und Beschäftigten auf einen Blick, was vom Bruttogehalt unterm Strich bleibt und welche Beiträge in den einzelnen Sozialversicherungszweigen anfallen. Damit sind Sie zum Beispiel für das nächste Gehaltsgespräch bestens gewappnet – völlig unabhängig von Zeit und Ort.
Wie funktioniert’s?
Einfach Bruttogehalt, Lohnsteuerklasse, Bundesland und ggfs. Kinderfreibetrag eingeben, und der AOK-Gehaltsrechner ermittelt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) das monatliche Nettogehalt und die Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben. Neben den aktuellen Beitrags- und Lohnsteuersätzen (Stand 2013) können auch individuelle Konstanten wie Kirchensteuer und Frei- und Hinzurechnungsbeträge, aber auch VWL, Direktversicherung oder geldwerter Vorteil einbezogen werden.
Besondere Features für Arbeitgeber:
Der AOK-Gehaltsrechner bietet zusätzliche Berechnungsmöglichkeiten für besondere Beschäftigungsverhältnisse – eine ideale Ergänzung für die Arbeit im Personalbereich:
- Liegt das Bruttogehalt in einem Bereich von 450,01 und bis 850,00 Euro, berücksichtigt der Gehaltsrechner auf Wunsch die Gleitzonenregel.
- Bei einem Minijob von bis zu 450 Euro Bruttoentgelt werden die Abgaben zur Minijob-Zentrale berechnet.
- Die intelligente Menüführung hilft bei der Berücksichtigung der Übergangsregelungen aufgrund der geänderten Minijobgrenze.
- Bei einem Auszubildendenverdienst von maximal 325 Euro kann das Nettogehalt unter der Maßgabe ermittelt werden, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung allein trägt
– einschließlich zusätzlicher Beiträge und Zuschläge.
Was ist neu in Version 4.2?
Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1.01.2013 angehoben. Dieser neue Wert wird jetzt im Gehaltsrechner berücksichtigt.
Aufgrund von Userwünschen wurde der Button "Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung" unter der Auswahl Jahr und Monat beim Arbeitnehmer platziert. Die Voreinstellung wurde auf "Ja, Berücksichtigung des Pflegezuschlags" eingestellt.
Was ist neu?
- Direktversicherung, VWL-Leistungen inkl. Arbeitgeberanteil oder auch der geldwerte Vorteil können ganz einfach berücksichtigt werden.
- Die intelligente Menüführung unterstützt Arbeitgeber bei der Beachtung der Übergangsregelungen, die es aufgrund der Änderung der Minijobgrenze und Gleitzone zu beachten gilt.
- Und: Auf Wunsch können die Umlagen bei der Betrachtung der Arbeitgeberbelastung berücksichtigt werden.
Wo gibt’s die App?
Für Ihr iPhone
Um den AOK-Gehaltsrechner als App für Ihr iPhone, iPad oder iPod Touch zu bekommen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:
- Klicken Sie auf die Grafik, die Sie direkt in den Apple App‑Store weiterleitet. Dort können Sie die App bequem herunterladen.
- Rufen Sie mit Ihrem iPhone den App-Store auf. Sie finden den richtigen Download, wenn Sie das Suchwort "AOK‑Gehaltsrechner" eingeben.
Für Ihr Android-Handy
Um den AOK-Gehaltsrechner als App auf Ihr Android-Smartphone zu laden, stehen Ihnen ebenfalls mehrere Möglichkeiten offen:
- Nutzen Sie das Programm "Android-Market" auf Ihrem Handy oder klicken Sie einfach auf das nebenstehende Symbol. Nach dem Start erscheint bei einer vorhandenen Internetverbindung eine Übersichtsliste mit verschiedenen Applikationen. Suchen Sie hier nach "AOK-Gehaltsrechner". Installieren Sie die App auf Ihren PC und übertragen Sie diese dann auf Ihr Smartphone.
- Oder nutzen Sie einfach diese Downloadmöglichkeit für die neue Version, um direkt die App auf Ihr Handy zu laden.
- Oder Sie laden per Downloadmöglichkeit dann die Applikation per Datenübertragung von Ihrem PC auf Ihr Handy. Installieren Sie dazu einmalig einen kostenlosen Filemanager, beispielsweise OI Filemanager. Dazu laden Sie im Android Market den Filemanager herunter und laden ihn auf Ihr Handy. Öffnen Sie den Filemanager und wechseln zum Ordner mit der App, klicken Sie die App an und installieren diese. Danach können Sie die App öffnen.
Haben Sie Fragen?
Möchten Sie mehr über den AOK-Gehaltsrechner als iPhone‑App oder als Android-Version wissen, dann wenden Sie sich an uns.
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