Gleitzonenrechner 2011
Beiträge zur Sozialversicherung für Jobs in der Gleitzone.

Bitte beachten Sie, dass von den besonderen Regelungen zur Beitragsberechnung in der Gleitzone folgende Personengruppen ausgenommen sind:
- Personen in der Berufsausbildung (Auszubildende und Praktikanten),
- Beschäftigte, bei denen für die Beitragsberechnung fiktives Entgelt herangezogen wird,
- in Fällen der Altersteilzeit oder sonstigen Vereinbarungen flexibler Arbeitszeiten, in denen lediglich das reduzierte Arbeitsentgelt in die Gleitzone fällt,
- Personen, die Arbeitsentgelt aus Wiedereingliederungsmaßnahmen nach einer Arbeitsunfähigkeit erhalten,
- versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die regelmäßig mehr als 800 EUR verdienen und deren Entgelt nur wegen Kurzarbeit oder im Baugewerbe wegen schlechten Wetters soweit gemindert ist, dass das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt die obere Gleitzonengrenze unterschreitet.
Weitere Informationen erhalten Sie im Rundschreiben zu Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone.
Rundschreiben (PDF-Datei, 208 KB)
Die Berechnung der Beiträge erfolgt unter Berücksichtigung des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung.
Bei der Ermittlung des Arbeitnehmeranteils in der Krankenversicherung wird der seit 1. Juli 2005 von allen Beschäftigten allein zu tragende Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % berücksichtigt.
Bei Beschäftigungen außerhalb der Gleitzone nutzen Sie bitte unseren Gehaltsrechner.
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