Umlagepflichtrechner (U1)
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Klein- und Mittelbetriebe werden bei Krankheit ihrer Mitarbeiter vielfach durch die gesetzliche Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung, stark belastet. Um dieses Risiko zu verringern, sieht die AOK für Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigen, die Entgeltfortzahlungsversicherung U1 vor. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) geregelt ist.
Arbeitgeber, die an der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 teilnehmen, zahlen eine monatliche Umlage an die AOK und erhalten im Gegenzug bei Krankheit ihres Beschäftigten einen prozentualen Anteil des fortgezahlten Arbeitsentgelts erstattet.
Bei der Frage, ob ein Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt, werden einige Personengruppen – wie beispielsweise Auszubildende, Personen, die ein vorgeschriebenes Praktikum ausüben oder schwerbehinderte Menschen – nicht berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte werden lediglich mit einem bestimmten Anteil berücksichtigt.
Die Feststellung über die Teilnahme am Ausgleichsverfahren ist jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres zu treffen. Sie beruht auf der Basis der Beschäftigtenzahl des vorausgegangenen Kalenderjahres. Die Feststellung gilt für das gesamte aktuelle Kalenderjahr. Sie bleibt auch dann maßgebend, wenn sich im Lauf des Kalenderjahres die Anzahl der Mitarbeiter erheblich ändert.
Ist die Teilnahme am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) für Ihren Betrieb nicht gesetzlich ausgeschlossen und hat Ihr Betrieb im vergangenen Kalenderjahr bereits bestanden, können Sie mit diesem Umlagepflichtrechner (U1) ermitteln, ob Ihr Unternehmen auch im aktuellen Kalenderjahr an der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 teilnimmt.
Füllen Sie hierzu bitte die vorgegebenen Felder aus und stellen Sie die Beschäftigtenzahl auf die Anzahl der Beschäftigten am Ersten des Monats ab (Stichtagsregelung).
Hinweis:
Wird bzw. wurde Ihr Unternehmen erst im Lauf des aktuellen Kalenderjahres errichtet, ist die voraussichtliche Zahl der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr zu schätzen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre AOK, die Sie gern bei der Feststellung, ob Ihr Betrieb an der Entgeltfortzahlungsversicherung U1 teilnimmt, unterstützt.
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