Reform der Unfallversicherung

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Reform der Unfallversicherung


 

 

Zum 1. Januar 2009 wurde die gesetzliche Unfallversicherung reformiert. Die Reform bringt für die Arbeitgeber umfangreiche Änderungen im Beitrags- und Meldeverfahren der Sozialversicherung. So wird seit 1. Januar 2009 die Insolvenzgeldumlage monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag erhoben.

Reform der Unfallversicherung

Insolvenzgeldumlage

Die Umlage für das Jahr 2008 wird im Jahr 2009 letztmalig von den bisher dafür zuständigen Unfallversicherungsträgern eingezogen. Auch die Beitragsbescheide der Unfallversicherungsträger beinhalten im Jahr 2009 nur noch den Insolvenzgeldbeitrag für das Jahr 2008. Im Jahr 2009 müssen Arbeitgeber außerdem die monatliche Insolvenzgeldumlage an die Einzugsstellen entrichten.

 

Erweiterung des Meldeverfahrens

Eine weitere wichtige Änderung aus der Reform der Unfallversicherung betrifft das Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Dieses wurde zum 1. Januar 2009 um Angaben zur Unfallversicherung erweitert.