Beschäftigung von Flüchtlingen
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Einführung
Viele Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge streben auf unseren Arbeitsmarkt. Je nach Aufenthaltsstatus können Arbeitgeber einem geeigneten Bewerber eine Anstellung anbieten. Mehr zum Thema
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Praktikum
Asylbewerbern ist es bei einem Praktikum möglich, die Arbeit auszuprobieren, und der Betrieb kann die Fähigkeiten des Kandidaten in Augenschein nehmen. Hier sind nur wenige Regeln zu beachten. Mehr zum Thema
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Ausbildung
Eine anerkannte Ausbildung zu absolvieren, ist für Asylbewerber ein wertvoller Einstieg in das Berufsleben und Chance, sich zu qualifizieren. Einige Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein. Mehr zum Thema
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Festanstellung
Der Zustrom an Flüchtlingen kann in manchem Unternehmen den Fachkräftemangel reduzieren. Ist ein Akademiker, Handwerker oder Spezialist bereits anerkannt, besteht freier Zugang zum Arbeitsmarkt. Mehr zum Thema
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Bundesfreiwilligendienst
Auch ohne Arbeitserlaubnis können Flüchtlinge in sozialen Einrichtungen den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Dazu wird ein Vermerk im Aufenthaltstitel ergänzt. Und es gelten einige Bedingungen. Mehr zum Thema
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Weitere Informationen
Ihre AOK sowie einige Institutionen und Organisationen bieten Ihnen hilfreiches Informationsmaterial rund um das Thema "Beschäftigung von Flüchtlingen". Das wichtigste haben wir für Sie zusammengetragen. Mehr zum Thema
Kontakt
Service-Telefon Bremen:
0421 17610
Service-Telefon Bremerhaven:
0471 160
(24 Stunden, 365 Tage im Jahr)
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