Neues Informationsportal für Arbeitgeber
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Seit Mitte Januar 2017 gibt es eine neue Onlineplattform, die über die wesentlichen sozialrechtlichen Meldepflichten informiert. Insbesondere Arbeitgebern, die sich erstmalig mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen befassen, soll damit geholfen werden.
Das Informationsportal richtet sich an Arbeitgeber ohne sozialversicherungsrechtliche Vorkenntnisse wie etwa neu gegründete Unternehmen, die ihren ersten Arbeitnehmer beschäftigen wollen. Vor allem sollen kleine und mittelständische Unternehmen sowie private Haushalte als Arbeitgeber angesprochen werden.
Der Aufbau des Portals
Mittels einfacher Entscheidungsfragen sollen die User der Seite zu den Antworten auf ihre Fragen gelangen. Dafür wurden Einstiegspunkte („Auslöser“) definiert, die sich an Fragen und Lebenslagen der Arbeitgeber orientieren. Der Einstieg kann beispielsweise die Neugründung eines Betriebes oder die Einstellung eines Mitarbeiters sein.
Über die sogenannten „Lebenslagen“ wird der Arbeitgeber mit einfach strukturierten Fragenbäumen über seine sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten informiert.
Außerdem ist auf dem Informationsportal ein Bereich SV-Bibliothek geplant, der wesentliche Dokumente der Sozialversicherung bereithält. Das werden allgemein zugängliche Informationen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches sein und daran anknüpfende Dokumente wie Verordnungen, Richtlinien, Rundschreiben oder Besprechungsergebnisse.
Komplexe Sonderfälle kann das Informationsportal nicht lösen. Hier lohnt sich weiterhin die Beratung der zuständigen AOK.
Zugang zum Informationsportal
Die Plattform ist unter www.informationsportal.de/aok/ zu erreichen. Abgeschlossene und/oder angefangene Ja/Nein-Fragenbäume können gespeichert und jederzeit fortgeführt werden.
Betreiber des Informationsportals
Mit dem 6. SGB-IV-Änderungsgesetz hat der Gesetzgeber dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe erteilt, zur Erfüllung der Auskunftspflicht ein allgemein zugängliches elektronisch gestütztes Informationsportal zu errichten.
Beteiligt sind außer der GKV die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die einzelnen Sozialversicherungsträger aller Versicherungszweige sind für die Erarbeitung und die inhaltlich richtige Darstellung der von ihnen zu verantwortenden Fachverfahren im Informationsportal zuständig.
Stand: 19.1.2017
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