Fristenkalender
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Der AOK-Fristenkalender (oder auch Fristenrechner) ist ein unentbehrliches Hilfsmittel in der Personalarbeit- und der Gehaltsabrechnung. Fristen aus den Bereichen Mutterschutz, Elternzeit, Entgeltfortzahlung, Krankengeld und aus dem Melderecht errechnet der Fristenkalender für Sie prompt und zuverlässig.
Der Fristenkalender Ihrer AOK gibt Ihnen unter anderem Antwort auf folgende Fragen:
- Wann beginnt die Schutzfrist für eine schwangere Mitarbeiterin?
- Wann muss die Entgeltbescheinigung für die Berechnung des Krankengeldes bei der Krankenkasse eingereicht werden?
- Wann muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung an- beziehungsweise abgemeldet werden?
Wie funktioniert der Fristenkalender?
Die Funktion ist ganz einfach. Sie wählen lediglich den Ereignistag in dem Fristenkalender aus. Auf einen Blick erhalten Sie die relevanten Fristen und – mit einem Klick auf die entsprechende Frist – eine detaillierte Beschreibung.
Bitte beachten Sie:
Der Fristenkalender berechnet Fristen ohne Ereignistag. Die Dauer der jeweiligen Frist wird also dem Ereignistag hinzugerechnet.
Ereignistag
Ist für den Anfang einer Frist ein in den Tag fallendes Ereignis maßgebend, so wird bei der Fristenberechnung der Tag nicht mitgerechnet, in den dieses Ereignis fällt. So beginnt zum Beispiel die Entgeltfortzahlung erst am Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (=Ereignis), wenn am Ereignistag noch teilweise Arbeitsentgelt erzielt wurde. Ist hingegen der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das ist der Fall, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer am betreffenden Tag die Arbeit gar nicht aufnimmt.
Das bedeutet für die Berechnung der Entgeltfortzahlungs-Fristen zum Ereignistag:
- Die Arbeitsunfähigkeit ist bereits vor Beginn der Arbeit eingetreten: Ereignistag ist der Tag vor dem 1. Arbeitsunfähigkeitstag
- Der Arbeitnehmer hat am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet: Ereignistag entspricht dem 1. Arbeitsunfähigkeitstag
So benutzen Sie den Fristenrechner:
Bitte klicken Sie im Kalender den Tag an, für den die Fristen berechnet werden sollen. Das aktuelle Datum ist jeweils voreingestellt.
1. Ereignistag einstellen
Monat und Jahr auswählen und
dann den Tag anklicken
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
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28 | 29 | 30 | 31 | 1 | 2 | 3 |
4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 |
18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 |
25 | 26 | 27 | 28 | 1 | 2 | 3 |
Alle Angaben ohne Gewähr
2. Relevante Fristen anklicken
tipp1 | 8 Wochen: | Sonntag 23.12.2018 |
---|---|---|
tipp2 | 7 Wochen: | Sonntag 30.12.2018 |
tipp3 | 6 Wochen: | Sonntag 06.01.2019 |
Datum: | 17.02.2019 | |
tipp11 | 1 Woche: | Sonntag 24.02.2019 |
tipp12 | 2 Wochen: | Sonntag 03.03.2019 |
tipp13 | 3 Wochen: | Sonntag 10.03.2019 |
tipp14 | 4 Wochen: | Sonntag 17.03.2019 |
tipp15 | 6 Wochen: | Sonntag 31.03.2019 |
tipp16 | 8 Wochen: | Sonntag 14.04.2019 |
tipp17 | 12 Wochen: | Sonntag 12.05.2019 |
tipp18 | 78 Wochen: | Samstag 15.08.2020 |
3. Beschreibung der jeweiligen Frist
Firmenservice

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