AOK-Pfändungsrechner
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Aktuelle Pfändungsfreigrenzen
Die Pfändung des Arbeitseinkommens (Lohnpfändung) ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Allerdings gibt es Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum von Arbeitnehmern und ihren engsten Familienangehörigen schützen.
Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1. Juli 2017 erhöht. Mit dem AOK-Pfändungsrechner ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle den pfändbaren Anteil Ihres Gehalts.
Pfändbares Einkommen ab 1.7.2017
Ihr zuständiges Arbeitgeberteam
Daten und Fakten

Alle wichtigen Zahlen im Überblick.